Strafrecht
Im Strafrecht geht es, wie auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, um die Verteidigung gegen Vorwürfe staatlicher Stellen, gegen Straftatbestände oder Bußgeldtatbestände verstoßen zu haben. Dabei ergeben sich Bußgeldtatbestände und Straftatbestände nicht nur aus dem Strafgesetzbuch oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz sondern aus zahlreichen Gesetzen. Wird man mit einem derartigen Vorwurf konfrontiert, sollte man unverzüglich einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen und keinerlei Angaben gegenüber staatlichen Stellen oder der Polizei machen. Oftmals ist der Bürger auch nicht verpflichtet, zu Vernehmungen bei der Polizei zu erscheinen. Vielmehr kann er regelmäßig über seinen Verteidiger Akteneinsicht nehmen lassen und sodann zu dem Tatvorwurf später über seinen Anwalt schriftlich Stellung nehmen. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich, damit nicht gegenüber den Behörden Angaben gemachten werden, welche nachher nachteilig für den Betroffenen sind. Vielfach verkennen die Betroffenen, welche Angaben für sie nachteilig sind. So mancher schon hat gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben gemacht, in der Annahme, dass diese ihn entlasten würden, ihn letztlich jedoch erheblich belastet haben. Der Rechtsanwalt und Strafverteidiger kann regelmäßig abschätzen, welche Rechtsfolgen dem Betroffenen drohen und welche die richtige Vorgehensweise ist. So können oftmals Bußgelder, Strafen oder auch Sanktionen wie Führerscheinentzug etc. durch geschicktes Vorgehen des Rechtsanwaltes abgewendet werden. Gerne helfen wir Ihnen in Ihrem Fall weiter.